Anlage zum Mietvertrag – Vermeidung von Schimmelbildung

3. April 2016

Schimmel ist immer schnell entstanden, deshalb sollte jede Vermieterin bzw. jeder Vermieter ihre Mieterinnen und Mieter darüber aufklären, wie Schimmel vermieden werden kann. 

Die nachstehenden Informationen können Sie hier herunterladen und deren Kenntnisnahme von Ihrer Mieterin bzw. Ihrem Mieter unterzeichnen lassen.

So vermeiden Sie Schimmelbildung in den Wohnräumen :

  • Lüften Sie drei- bis viermal täglich 4 – 8 Minuten. Fenster weit öffnen und kompletten Luftwechsel durchführen. Kippstellung der Fenster zur Lüftung hat keinen Effekt, kann sogar durch die Auskühlung der oberen Fensternischen dort zur Schimmelbildung führen.
  • Größere Wasserdampfmengen, die in einzelnen Räumen z. B. beim Kochen oder Duschen entstehen, sollten durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen abgeführt werden.
  • Keine Wäsche in der Wohnung trocknen, da dies zu erhöhter Luftfeuchtigkeit führt (Schimmelgefahr!).
  • In der Heizperiode sollten folgende Temperaturen mindestens eingehalten werden: im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der Küche 20 Grad, im Bad 21 Grad, nachts im Schlafzimmer 16 Grad.
  • Die Heizung sollte auch bei Abwesenheit nie ganz abgedreht werden. Das ständige Auskühlen und Wiederaufheizen der Räume ist teurer als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur!